Abrechnung und Kosten
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich direkt nach jeder Behandlung oder Operation.
Um unseren Zeitaufwand für Buchhaltung und Zahlungserinnerungen so kurz wie möglich zu halten, erfolgt die Bezahlung grundsäztlich in BAR oder mit EC-Karte. Kreditkarten können wir nicht akzeptieren.
Möchten Sie bei höheren Beträgen im Einzelfall einen Zahlungsaufschub, Zahlung auf Rechnung oder Ratenzahlung, sprechen Sie dies bitte auf jeden Fall VOR der Behandlung oder Operation an- ohne vorherige Vereinbarung ist dies ausdrücklich nicht möglich!
Selbstverständlich stellen wir Ihnen eine detaillierte Rechnung aus und erläutern Ihnen diese genau.
Wahlweise können Sie die Rechnung nach Bezahlung als Ausdruck oder umweltfreundlich per mail bekommen.
Kosten
Tierärzte und Tierärztinnen sind verpflichtet, Ihre Beratungen und Leistungen nach GOT = Gebührenordnung für Tierärzte (in der jeweils aktuellen Fassung) abzurechnen.
Je nach Schwierigkeit und Aufwand darf der einfache bis dreifache Satz erhoben werden. Eine Unterschreitung des einfachen Satzes ist verboten!
An Sonn-und Feiertagen, sowie nachts sind wir verpflichtet, die normalen Gebühren zu erhöhen.
Seit Anfang 2020 sind wir zudem verpflichtet, eine zusätzliche Notdienstgebühr von 50 Euro zzgl. MWSt. zu erheben, sowie mindestens den 2-fachen bis max. 4-fachen Satz der GOT abzurechnen.
Ab dem 22.11.2022 tritt die neue Gebührenordnung in Kraft. Es ist die erste unfassende Änderung und Erhöhung der Gebühren seit 1999! Dies ist für unseren Berufsstand, für unsere Mitarbeiter:innen und für unsere Leistungsfähigkeit dringend nötig und überfällig. Für gewohnte Leistungen werden deshalb dann höhere Kosten fällig. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die genauen Regelungen finden Sie unter: www.bundestieraerztekammer.de
Damit auch weiterhin Ihr Vierbeiner unabhängig von Kostenerwägungen bestmöglich behandelt und versorgt werden kann, empfehlen wir dringend, eine Krankenversicherung und / oder eine OP-Versicherung abzuschließen.
Die "Eisbaumtabelle" ist z.B. ein informatives Vergleichsportal, das einen recht guten Überblick bietet. https://www.eisbaumtabelle.de
Bei Haus-und Stallbesuchen sind wir verpflichtet Wegegeld, ggf. anteilig, zu erheben, sowie eine Hausbesuchs-/Stallbesuchspauschale i.H.v.
34,50 Euro netto zu berechnen.
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne - vor allem bei größeren Operationen - einen Kostenvoranschlag.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir am Telefon, ohne den genauen Sachverhalt oder den Patienten zu kennen, keine detaillierten Kostenauskünfte für Operationen oder größere Behandlungen geben können. Dies bleibt einem Beratungs- und Untersuchungstermin vorbehalten.
Ihre Team der Tierarztpraxis Antonia Körber